Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 14.05.2019 - 4 Bs 92/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,12946
OVG Hamburg, 14.05.2019 - 4 Bs 92/19 (https://dejure.org/2019,12946)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14.05.2019 - 4 Bs 92/19 (https://dejure.org/2019,12946)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 14. Mai 2019 - 4 Bs 92/19 (https://dejure.org/2019,12946)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,12946) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 3 Abs 1 S 1 StVG, § 46 Abs 1 FeV, Anl 4 Nr 9.1 FeV, Anl 4 Vorbem 3 FeV
    Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisentziehung; Kokainkonsum; Grundsatz der freien Beweiswürdigung

  • verkehrslexikon.de

    Mitwirkungspflicht im Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Darlegen der besonderen Umstände für eine Rechtfertigung der Ausnahme von der Regelvermutung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeuge...

  • bussgeldsiegen.de

    Sofortige Fahrerlaubnisentziehung wegen Kontakts mit Kokains

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Darlegen der besonderen Umstände für eine Rechtfertigung der Ausnahme von der Regelvermutung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen; Vorläufiges Rechtsschutzverfahren gegen die sofortige Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausnahme von der Regelvermutung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.05.2019 - 4 Bs 92/19
    Dabei sind sie lediglich an Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze gebunden und müssen gedankliche Brüche und Widersprüche vermeiden (BVerwG, Urt. v. 3.5.2007, 2 C 30.05, NVwZ 2007, 1196, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 15.11.2017 - 4 Bs 180/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Beweislast für Gelegentlichkeit des

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.05.2019 - 4 Bs 92/19
    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 47 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 1 GKG, wobei das Beschwerdegericht in Hauptsacheverfahren, die die Entziehung einer Fahrerlaubnis betreffen, den zweifachen Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG zugrunde legt, sofern es sich um eine von einem Kraftfahrer, dessen berufliche Tätigkeit maßgeblich durch die Nutzung eines Kraftfahrzeugs geprägt ist, ausgenutzte Fahrerlaubnis handelt (OVG Hamburg, Beschl. v. 15.11.2017, 4 Bs 180/17, Blutalkohol 55, 81, juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 16.04.2018 - 11 ZB 18.344

    Abbruch eines Drogenabstinenzprogramms

    Auszug aus OVG Hamburg, 14.05.2019 - 4 Bs 92/19
    Es trifft zu, dass es dem Antragsteller obliegt, die besonderen Umstände, die - wie im vorliegenden Fall - eine Ausnahme von der Regelvermutung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV i. V. m. Nr. 9.1 und der Vorbemerkung 3 der Anlage 4 zur FeV rechtfertigen sollen, substantiiert, schlüssig und auch im Übrigen glaubhaft darzulegen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.10.2014, 4 Bs 170/14, n. v.; vgl. VGH München, Beschl. v. 16.4.2018, 11 ZB 18.344, juris Rn. 19).
  • VG Hamburg, 30.04.2020 - 15 E 899/20
    Schon mit seinem Widerspruch hat der Antragsteller substantiiert, nachvollziehbar und lebensnah (vgl. dazu OVG Hamburg, Beschlüsse vom 15.11.2017, 4 Bs 180/17, juris Rn. 20; vom 14.5.2019, 4 Bs 92/19, juris Rn. 9; vom 16.11.2017, 4 Bs 237/17 n.v.; VG Hamburg, Beschluss vom 2.8.2018, 15 E 707/18, juris Rn. 27) geltend gemacht, auf welche Weise er damals in den Besitz des Kokains gekommen sei, und weshalb hieraus nicht auf Eigenkonsum geschlossen werden dürfe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht